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FINANZMITTEL

1. Strukturfonds und Kohäsionsfonds 2000-2006

A. Zur Erinnerung
B. Drei Strukturfonds
C. Drei vorrangige Ziele
D. Ergänzende Initiativen

2. Strukturfonds 2007-2013

A. Zur Erinnerung
B. Finanzierungsinstrumente
C. Neue Schlüsselziele
D. Vier Grundprinzipien

3. Ländliche Entwicklung

4. Die Struktur der Politik für die ländliche Entwicklung

Deutschland
Österreich
Belgien
Bulgarien
Danemark
Spanien
Finnland
Frankreich
Griechenland
Ungarn
Italien
Litauen
Niederlande
Polen
Portugal
République tchèque
Rumänien
Vereinigtes Königreich
Slowakei
Schweden

1. Strukturfonds und Kohäsionsfonds 2000-2006 (1)

A. Zur Erinnerung

Die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds wurden im Rahmen der gemeinschaftlichen Strukturpolitik geschaffen, welche die Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verringern soll. Die Fonds leisten somit einen Beitrag zum Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Im Zeitraum 2000-2006 standen insgesamt 213 Milliarden € für die gemeinschaftliche Regionalpolitik zur Verfügung - 195 Milliarden für die Strukturfonds und 18 Milliarden für den Kohäsionsfonds – die 35% des Gemeinschaftshaushalts ausmachten.

B. Drei Strukturfonds

  • EFRE : Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung wurde 1975 eingerichtet und ist der wichtigste Strukturfonds. Er fördert Infrastrukturvorhaben, produktive Investitionen, mit denen neue Arbeitsplätze geschaffen werden, insbesondere für Unternehmen, sowie lokale Entwicklungsprojekte.
  • ESF : Der Europäische Sozialfonds wurde 1958 eingerichtet und fördert die berufliche Eingliederung von Arbeitslosen und benachteiligten Bevölkerungsgruppen insbesondere durch die Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen
  • EAGFL : Der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft wurde ebenfalls 1958 als Finanzierungsinstrument der gemeinschaftlichen Agrarpolitik geschaffen. Er umfasst zwei Abteilungen: Die Abteilung "Ausrichtung" fördert Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums und Finanzhilfen für Landwirte in Gebieten mit Entwicklungsrückstand. Die Abteilung "Garantie" finanziert die Ausgaben im Zusammenhang mit der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte sowie Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in den anderen Gebieten der Gemeinschaft.

C. Drei vorrangige Ziele

  • Ziel 1 dient der Förderung der Entwicklung und strukturellen Anpassung von Regionen mit Entwicklungsrückstand, deren durchschnittliches Pro-Kopf-BIP weniger als 75 % des Durchschnitts in der Europäischen Union beträgt.
  • Ziel 2 fördert die wirtschaftliche und soziale Umstellung von Regionen mit Strukturproblemen, also Gebiete, in denen sich ein wirtschaftlicher Wandel vollzieht, ländliche Gebiete mit rückläufiger Entwicklung, von der Fischerei abhängige Krisengebiete sowie Problemgebiete in den Städten und Gebiete mit gravierenden natürlichen oder demografischen Nachteilen.
  • Ziel 3 sfördert die Anpassung und Modernisierung der Politiken und Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Beschäftigung in den Regionen, die nicht unter Ziel 1 fallen.

D. Ergänzende Initiativen

Ferner wurden vier Gemeinschaftsinitiativen durchgeführt, deren Ziel darin bestand, neue Entwicklungswege zu erforschen, um spezifische Probleme zu lösen. Für diese Initiativen wurden 5,35 % der Haushaltsmittel der Strukturfonds bereitgestellt:

  • Interreg III : dient der Förderung der grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit.
  • Leader + : fördert die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raums.;
  • Equal : sieht die Entwicklung neuer Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten jeglicher Art beim Zugang zum Arbeitsmarkt vor.
  • Urban II : zielt auf die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Wiederbelebung von Städten und Vorstädten, die von Krisen betroffen sind, ab

Zur Verstärkung der Strukturpolitik wurde 1994 der Kohäsionsfonds eingerichtet. Er unterstützt Mitgliedstaaten, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt, also Griechenland, Spanien, Irland und Portugal. Im Rahmen des Kohäsionsfonds werden Finanzierungsmittel für Infrastrukturvorhaben im Umwelt- und Verkehrsbereich bereitgestellt



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2. Strukturfonds 2007-2013 (2)

A. Zur Erinnerung

Nach dem Beitritt der 10 neuen Mitgliedstaaten und im Hinblick auf den Beitritt Rumäniens und Bulgariens legte die Europäische Kommission im Juli 2004 Vorschläge für eine neue Kohäsionspolitik im Programmplanungszeitraum 2007-2013 vor. Im Mittelpunkt dieser Vorschläge stehen zwei wesentliche Elemente

  • Vereinfachung der Verfahren
  • Konzentration der Finanzhilfen auf die ärmsten Regionen

Im Rahmen der Kohäsionspolitik sollen die Finanzmittel auf die folgenden drei Schwerpunkte ausgerichtet werden:

  • Verbesserung der Attraktivität der Mitgliedstaaten sowie ihrer Regionen und Städte durch Verbesserung der Anbindung, Gewährleistung einer angemessenen Dienstleistungsqualität und eines angemessenen Dienstleistungsniveaus sowie durch Erhaltung des Umweltpotenzials;
  • Förderung von Innovation und Unternehmergeist sowie des Wachstums der wissensbasierten Wirtschaft durch Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten, auch unter Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien;
  • Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, indem mehr Menschen in ein Beschäftigungsverhältnis oder eine unternehmerische Tätigkeit geführt, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessert und die Investitionen in das Humankapital gesteigert werden.

B. Finanzierungsinstrumente

Die Kohäsionspolitik verfügt im Zeitraum 2007-2013 über ein Budget von 308 Milliarden € und stellt somit den größten Haushaltsposten noch vor der Gemeinsamen Agrarpolitik dar. Die Strukturfonds – der EFRE, der ESF und der Kohäsionsfonds - bleiben bestehen.

Der EFRE finanziert:

  • Direkte Hilfen bei Investitionen von Unternehmen (besonders kleiner und mittlerer Unternehmen) zur Schaffung von dauerhafter Beschäftigung;
  • Infrastrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit Forschung und Innovation, Telekommunikation, Umwelt, Energie und Transport;
  • Finanzierungsinstrumente (Risikokapitalfonds, Fonds für lokale Entwicklung,…) zur Unterstützung der regionalen und lokalen Entwicklung und zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Städten und Regionen;
  • technische Hilfsmaßnahmen

Mit Hilfe des ESF soll die Beschäftigungssituation in der Europäischen Union verbessert werden. Der ESF unterstützt Projekte der Mitgliedstaaten in folgenden Bereichen::

  • Anpassungsmaßnahmen von Arbeitnehmern und Unternehmen: Systeme der lebenslangen Ausbildung, Ausarbeitung und Verbreitung innovativer Systeme der Arbeitsorganisation;
  • Förderung des Zugangs von Arbeitssuchenden, Nichterwerbstätigen, Frauen und Zuwanderern zum Arbeitsmarkt;
  • soziale Eingliederung benachteiligter Personen und Kampf gegen Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt;
  • Stärkung des Humankapitals durch die Reform von Bildungssystemen und die Vernetzung von Bildungseinrichtungen

Der Kohäsionsfonds hilft den Mitgliedstaaten, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner unter 90% des EU-Durchschnitts liegt, ihren wirtschaftlichen und sozialen Rückstand zu verringern und ihre Wirtschaft zu stabilisieren. Er unterstützt Projekte im Rahmen des Ziels „Konvergenz“. Bezüglich der Programmplanung, der Verwaltung und der Kontrolle unterliegt er denselben Regelungen wie der ESF und der EFRE.

Im Zeitraum 2007-2013 kommen folgende Mitgliedstaaten für eine Förderung durch den Kohäsionsfonds in Betracht: Bulgarien, Rumänien, Zypern, Estland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, die Tschechische Republik, die Slowakei und Slowenien. Spanien erhält eine Übergangsförderung, da das spanische BIP pro Einwohner unter dem Durchschnitt der EU-15 liegt.

Der Kohäsionsfonds unterstützt Projekte aus folgenden Bereichen:

  • transeuropäische Transportnetze
  • Umwelt: In diesem Bereich können auch Projekte im Energie- oder Transportwesen vom Kohäsionsfonds gefördert werden, solange diese klare Vorteile für die Umwelt schaffen: effiziente Energienutzung, erneuerbare Energien usw.

Der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft Abteilung „Ausrichtung“ (EAGFL) ist durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ersetzt worden. An die Stelle der Abteilung „Garantie“ dieses Fonds ist der EGFL getreten. Beide werden von der Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verwaltet.

Ferner haben die Europäische Kommission, die Europäische Investitionsbank und andere Finanzinstitute drei gemeinsame Initiativen ins Leben gerufen, um den Mitgliedstaaten und den Regionen zu helfen, eine wirtschaftliche und effiziente Verwaltung der im Rahmen der Fonds gewährten Mittel einzuführen und die Finanzierungsinstrumente besser zu benutzen:

  • JASPERS hilft den Mitgliedstaaten und Regionen bei der Vorbereitung von Großprojekten.
  • JEREMIE verbessert den Zugang zu Finanzierungsmitteln für KMU.
  • JESSICA fördert nachhaltige Investitionen in städtischen Gebieten.

C. Neue Schlüsselziele

Mit dem Ziel "Konvergenz" wird die Förderung der wachstumssteigernden Bedingungen und der Faktoren, die zu einer tatsächlichen Konvergenz für die am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen führen, angestrebt. In einer EU mit 27 Mitgliedstaaten betrifft dieses Ziel 84 Regionen - in 17 Mitgliedstaaten - mit einer Bevölkerung von 154 Mio. Menschen, deren BIP pro Kopf weniger als 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt.

Die Kohäsionspolitik der Union beruht auf "strategischen Leitlinien".
In den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft sind die Grundsätze und Prioritäten der Kohäsionspolitik aufgeführt; sie enthalten Anregungen, auf welche Weise die europäischen Regionen die Mittel in vollem Umfang nutzen können, die für nationale und regionale Hilfsprogramme für die nächsten sieben Jahre zur Verfügung gestellt wurden. Die nationalen Behörden richten sich bei der Festlegung ihrer nationalen strategischen Prioritäten und Planungen für den Zeitraum 2007-2013, der so genannten nationalen strategischen Rahmenpläne (NSRP), an den Leitlinien aus.

Außerhalb der unter das Ziel „Konvergenz“ fallenden Regionen wird mit den Zielen "Regionale Wettbewerbsfähigkeit" und "Beschäftigung" der Versuch unternommen, sowohl die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität von Regionen als auch die Beschäftigung durch einen zweifachen Ansatz zu verbessern. Einerseits werden Entwicklungsprogramme aufgestellt, die die Regionen beim vorausschauenden Erkennen und bei der Förderung von wirtschaftlichen Veränderungen durch Innovation und durch die Förderung der Wissensgesellschaft, der unternehmerischen Initiative, des Umweltschutzes und des Zugangs zur Umwelt unterstützen. Andererseits wird die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen durch Anpassungen der Arbeitskräfte und Investitionen in die Humanressourcen gefördert

Im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ wird der Ausbau der grenzübergreifenden Zusammenarbeit durch gemeinsame lokale und regionale Initiativen, die Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel einer integrierten territorialen Entwicklung und die Förderung der interregionalen Zusammenarbeit sowie des Erfahrungsaustauschs angestrebt.

Ziele Finanzierungsinstrumente
Konvergenz EFRE ESF Kohäsionsfonds
Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung EFRE ESF  
Europäische territoriale Zusammenarbeit EFRE    

http://ec.europa.eu/regional_policy/policy/object/index_de.htm

D. Vier Grundprinzipien (3)

1- Programmplanung :

Die Verwirklichung der Ziele der Fonds erfolgt im Rahmen einer mehrjährigen Programmplanung, die ein mehrstufiges Verfahren umfasst, zu dem die Festlegung der Prioritäten, die Finanzierung sowie ein Verwaltungs- und Kontrollsystem gehören.

2- Partnerschaf :

Die Verwirklichung der Ziele der Fonds erfolgt im Rahmen einer engen Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat. Jeder Mitgliedstaat organisiert gegebenenfalls im Rahmen seiner geltenden Regelungen und seiner Gepflogenheiten eine Partnerschaft mit Behörden und Stellen, wie z.B:
a) den zuständigen regionalen, lokalen, städtischen und anderen zuständigen Behörden;
b) den Wirtschafts- und Sozialpartnern;
c) sonstigen Stellen, die in diesem Rahmen relevant sind und die die Zivilgesellschaft vertreten

3 - Zusätzlichkeit:
1. Die Beiträge aus den Strukturfonds dürfen nicht an die Stelle öffentlicher Strukturausgaben oder diesen gleichwertigen Ausgaben eines Mitgliedstaats treten.
2. Für die unter das Ziel "Konvergenz" fallenden Regionen legen die Kommission und der betreffende Mitgliedstaat die Höhe der öffentlichen Strukturausgaben oder der diesen gleichzusetzenden Ausgaben fest, die der Mitgliedstaat während des Programmplanungszeitraums in allen betroffenen Regionen aufrechterhält.

Ferner wird die Ausgabenhöhe unter Berücksichtigung der für die Finanzierung relevanten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestimmt, wobei auch einigen besonderen oder außergewöhnlichen wirtschaftlichen Bedingungen Rechnung getragen wird, wie z. B.

Privatisierungen und einer außergewöhnlichen Höhe der öffentlichen Strukturausgaben oder Ausgaben gleicher Art des Mitgliedstaats im vorangegangenen Programmplanungszeitraum.
Die Kommission nimmt in Zusammenarbeit mit dem Mitgliedstaat im Jahr 2011 eine Halbzeitüberprüfung der Einhaltung der Zusätzlichkeitsregel vor.

4 - Komplementarität, Kohärenz, Koordinierung und Konformität
1. Die Fonds ergänzen mit ihren Interventionen nationale Maßnahmen, einschließlich der Maßnahmen auf regionaler und lokaler Ebene, und integrieren so die Prioritäten der Gemeinschaft in diese Maßnahmen.
2. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sorgen für die Kohärenz der Förderung aus den Fonds mit den Maßnahmen, Politiken und Prioritäten der Gemeinschaft und für die Komplementarität mit anderen Finanzierungsinstrumenten der Gemeinschaft.
3. Die Kofinanzierung durch die Strukturfonds ist auf die EU-Prioritäten hinsichtlich der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet.  
 
ZUSAMMENFASSUNG (4)
Die Strukturfonds 2000-2006 und 2007-2013 im Vergleich

Die gleichen Schlüsselprinzipien

Die wichtigsten Grundsätze der Regionalpolitik bleiben unverändert:

  • Komplementarität
  • Mehrjahresplanung
  • Partnerschaft
  • Subsidiarität und Proportionalität
  • Geteilte Verwaltung
  • Zusätzlichkeit

Neue Ziele

Im Hinblick auf eine Vereinfachung und ein besseres Verständnis der Aufteilung der Mittel werden die Finanzierungen zugunsten der Konvergenz auf drei neue Ziele ausgerichtet:
Das Ziel „Konvergenz“ greift das bisherige Ziel 1 auf und sieht die Beschleunigung der Konvergenz der am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen (BIP ≤ 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts) durch die Verbesserung der Wachstums- und Beschäftigungsbedingungen vor. Unter dieses Ziel fallen hauptsächlich die neuen Mitgliedstaaten.
Das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ umfasst die bisherigen Ziele 2 und 3 sowie die Gemeinschaftsinitiativen und soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität der Regionen und ihre Beschäftigungssituation verbessern. Unter dieses Ziel fallen alle Mitgliedstaaten.
Das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ stützt sich auf das frühere Programm INTERREG und ist in drei Kooperationsbereiche gegliedert (nach geografischen Kriterien, strategischen Prioritäten und zugunsten der Regionen).

Verringerung der Anzahl der Fonds
An der Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen dieser Ziele sind nur noch drei Fonds beteiligt: der EFRE, der ESF und der Kohäsionsfonds. Der EAGFL wurde am 1. Januar 2007 durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ersetzt



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3. Ländliche Entwicklung

Wozu eine gemeinschaftliche Politik für die ländliche Entwicklung?

Die ländlichen Gebiete der EU sind ein wichtiger Bestandteil der EU und untrennbar mit ihrer Identität verbunden. Schätzungen zufolge machen „ländliche Räume“ mehr als 91 % des Hoheitsgebiets der EU aus und leben in diesen Gebieten über 56 % der EU-Bevölkerung. Die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung der EU und die Strategie von Göteborg für nachhaltige Entwicklung sind somit für unsere ländlichen Räume genauso wichtig sind wie für unsere Städte.

Die EU führt eine gemeinschaftliche Politik für die ländliche Entwicklung, wobei jedoch die einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen weiterhin über beträchtliche Kontrolle verfügen. Finanziert wird diese Politik zu einem Teil aus dem Gesamthaushalt der EU und zum anderen Teil aus den Haushalten der einzelnen Mitgliedstaaten oder ihrer Regionen.

Die Struktur der Politik für die ländliche Entwicklung

Die wichtigsten Bestimmungen der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2007–2013 sowie die politischen Maßnahmen, die Mitgliedstaaten und Regionen zur Verfügung stehen, sind in der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates festgelegt.

In der Verordnung wurden für die Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 die folgenden drei Schwerpunktbereiche, auch „thematische Achsen“ genannt, festgelegt:
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft,
  • Verbesserung der Umwelt und der Landschaft,
  • Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Um ausgewogene politische Maßnahmen zu gewährleisten, sind die Mitgliedstaaten und Regionen verpflichtet, die Finanzierung ihrer ländlichen Entwicklung zwischen diesen drei thematischen Achsen aufzuteilen.

Eine weitere Anforderung besteht darin, dass ein Teil der Finanzmittel Projekten zukommen muss, die auf den Erfahrungen mit den Leader Gemeinschaftsinitiativen beruhen. Der „Leader-Ansatz“ der ländlichen Entwicklung beruht auf äußerst individuellen Projekten, die von lokalen Partnerschaften für lokale Probleme entwickelt und durchgeführt werden.
Wie bis 2007 muss jeder Mitgliedstaat (oder die Region, sofern ihr die Zuständigkeit übertragen wurde) ein Programm für die ländliche Entwicklung vorlegen, in dem festgelegt ist, welche Finanzmittel im Zeitraum 2007 – 2013 für welche Maßnahmen ausgegeben werden.

Neu im Zeitraum 2007–2013 ist, dass einer kohärenten Strategie für die ländliche Entwicklung in der gesamten EU verstärkt Rechnung zu tragen ist. Dies erfolgt mithilfe einzelstaatlicher Strategiepläne, die auf den strategischen Leitlinien der EU beruhen müssen.

Mit diesem Konzept soll Folgendes erreicht werden:
  • die Bereiche festzulegen, in denen die EU-Finanzhilfen für die Entwicklung des ländlichen Raums den höchsten Mehrwert auf EU-Ebene schaffen
  • einen Bezug zu den wichtigsten Prioritäten der EU herzustellen (z. B. Agenden von Lissabon und Göteborg),
  • die Vereinbarkeit mit anderen EU-Maßnahmen zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Kohäsion und Umwelt,
  • die Umsetzung der neuen marktorientierten Gemeinsamen Agrarpolitik sowie die erforderliche Umstrukturierung zu begleiten, die diese in den alten und neuen Mitgliedstaaten mit sich bringt.


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4. Informationen nach mitcliedstaaten geordnet

HINWEISE ZUR BENUTZUNG

Die Datenblätter zu den einzelnen Ländern enthalten nach den Zielen geordnete Informationen ("Konvergenz" und "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung") sowie Informationen über die Entwicklung des ländlichen Raums

Die "Konvergenzregionen" fallen nicht unter das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung". Dies gilt für die acht Zucker erzeugenden Länder, die der Europäischen Union 2004 beigetreten sind

IN KÜRZE

Falls Sie unter das Ziel "Konvergenz" fallen, lassen Sie bitte das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" außer Acht (mit Ausnahme der Gemeinschaftsinitiativen).

Falls Sie unter das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" fallen, sehen Sie sich Ihre regionalen Pläne und die Programmplanungsdokumente an.

Außer dem direkten Zugang zu den Plänen Ihrer Region finden Sie auch Angaben zu den zuständigen lokalen/regionalen Behörden sowie zu den für den EFRE, den ESF und die regionalen Programme zuständigen nationalen Behörden.

Hinweis: Es ist sinnvoll, Kontakt zu beiden Ebenen, der lokalen/regionalen Ebene wie der nationalen Ebene, aufzunehmen.

Deutschland
Österreich
Belgien
Bulgarien
Danemark
Spanien
Finnland
Frankreich
Griechenland
Ungarn
Italien
Litauen
Niederlande
Polen
Portugal
Tschechische Republik
Rumänien
Vereinigtes Königreich
Slowakei
Schweden


(1)
http://europa.eu/legislation_summaries/regional_policy/provisions_and_instruments/l60014_fr.htm
http://europa.eu/legislation_summaries/regional_policy/provisions_and_instruments/l60014_en.htm
http://europa.eu/legislation_summaries/regional_policy/provisions_and_instruments/l60014_de.htm

(2)
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2007/publications/guide2007_fr.pdf
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2007/publications/guide2007_en.pdf
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2007/publications/guide2007_de.pdf

(3)
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2007/general/ce_1083(2006)_fr.pdf
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2007/general/ce_1083(2006)_en.pdf
http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2007/general/ce_1083(2006)_de.pdf

(4)
http://www.touteleurope.fr/fr/actions/economie/aide-au-developpement-des-regions/presentation/la-politique-de-cohesion-2007-2013.html

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